das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

Wie findet man den angemessenen Preis?

Bisher ist es so, dass

  • für die private Gebührenordnung GOZ der Bundesrat seiner in der GOZ selbst festgeschriebenen Pflicht zur Anhebung der Gebühren einfach nicht nachkommt. So sind die meisten Gebühren der GOZ heute noch auf dem Stand von 1987 (das war übrigens im letzten Jahrtausend! GEnau genommen sind di ePReise übrigens seit 1965 unverändert.)
  • für die Versorgung mit Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ein Ausschuss von Menschen der Krankenkassen, der Zahnärzte und anderer wichtiger Leute um Preisveränderungen verhandeln.

Beides ist realitätsfern, ungerecht und heutzutage viel zu umständlich!

Unendliche Rechenmodelle...

Vielfach wird, um dem Problem gerecht nahe zu kommen, versucht, anhand von Modellpraxen die Kosten zu ermitteln, einen fairen Verdienst festzulegen, Investistionsaufwendungen und Steuerabschreibungen aufzuwiegen und... und... und...

Das Ergebnis - man kann es sich eigentlich denken - ist, dass die Modellversuche stets unterschiedlichste Ergebnisse zutage bringen, je nachdem, wer die Berechnung anstellt. Die Wirklichkeit ist nur unzureichend theoretisch abzubilden, das ist Fakt.

Das Markthonorar der "ZaLeHoV" macht alle Zahnarztpraxen der Republik zur Modellpraxis und bezieht alle Kostenträger mit ein. Es findet den Preis, den alle Akteure als richtig ansehen.

Unser Vorschlag: lasst die Patienten selbst entscheiden, was es ihnen wert ist!

Das "ZaLeHoV" beinhaltet ein Faktormodell, das einen Grundpreis als Standardpreis enthält, der Standardfaktor ist 1.

Zahnärzte können Leistungen ohne Begründung den Preis bis auf die Hälfte senken oder - mit Begründung - bis auf das Doppelte erhöhen.

Darüber hinaus können sie auch im Einzelfall mit ihren Patientinnen und Patienten noch höhere Faktoren absprechen.

Da viele Versicherungen (nach heutigem Modell) wohl nur Faktor 1 erstatten und private Versicherungen ggf. etwas mehr drauf legen würden, wenn die Leistung erkennbar aufwändiger war, bleiben höhere Kosten zumeist an den Patienten hängen!

Nun entscheiden Patienten nachdem sie einen Heil- und Kostenplan erhalten haben, ob sie diese Leistung in dieser Praxis zu diesem Preis haben wollen oder nicht.

War eine spontan erbrachte Leistung den Patienten zu teuer, werden sie im Nachhinein ggf. die Praxis wechseln. Natürlich gelten bestehende Gesetze weiterhin und verhindern Wucher und Preisrisiken, über Kosten ist zuvor i.d.R. schriftlich aufzuklären, Änderungen sind schriftlich mitzuteilen.

Somit bestimmen die Patienten, was eine Leistung wert ist. 

Danach kann und müsste sich auch die staatliche Beihilfe oder die Sozialmedizin der heutigen GKV richten, sonst stehen sie in der Gefahr, mit Staatsmacht den Markt zu bremsen, Preisdumping zu betreiben.

(Heute ist es so, dass der Bundesrat (Versammlung der Beihilfeträger) durch fehlende Anhebung der Honorare und Erstattungen den Markt verfälscht, die GKV ist da im Gemeinsamen Bundesausschuss heute eher vorbildlich unterwegs! Dieser Satz beinhaltet Sarkasmus.)

Preisermittlung über den Marktpreisdurchschnitt

Alle erfolgten Abrechnungen zentral zu sammeln und Einzelleistungs-bezogen und die tatsächlich berechneten/bezahlten Preise zu ermitteln, wäre heute kein Kunststück!

Lassen wir doch alle gemeinsam bestimmen, was eine Leistung wert ist! Unser Vorschlag also: 

Alle abgerechneten Positionen und die dabei erzielten Preise werden anonymisiert zentral gesammelt. Dies kann durch eine Softwareschnittstelle in jeder Praxis geschehen, ausgegeben wird eine Tabelle aller Leistungen mit Anzahl und duchschnittlich berechnetem Faktor.

Betrachtet wird bundesweit im Dezember ein Jahresdurchschnitt. Im Frühjahr 2023 würden also die durchschnittlichen Preise aus 2022 für jede einzelne Leistung ermittelt und mit dem offiziellen Wert von 2022 verglichen werden.

Lag der Durchschnitt einer Einzelleistung über oder unter dem Vorjahreswert, dann wird für 2022 der Grundpreis um die halbe Differenz angepasst (Vorschlag).

So können Preise anwachsen und auch sinken, je nachdem, wie die Leistung auf dem Markt erfolgreich war.

Die nur hälftige Anpassung mildert die Preisbewegungen ab.

Die Veröffentlichung der neuen Preise für das Folgejahr sollte spätestens zu Ende Dezember. erfolgen, Vorwegnahme- oder Nachholeffekte wären damit unwesentlich.

Fehlermöglichkeiten dieses Vorschlags und Lösungsmechanismen

Findet häufig eine Vollerstattung statt, dann könnte dies die Preise mittelfristig in die Höhe treiben.

Erfolgt häufig eine sehr geringe Erstattung, dann entstünde ein starker Druck auf die Preise, der die medizinische Leistungsfähigkeit des Systems begrenzen kann.

Eine Abbremsung der Preisbewegungen (nur geringe Anpassung) ist daher sinnvoll.

Eine Eigenbeteiligung der Patienten ist sinnvoll, zumal Patienten über ihre Ernährungs- und Pflegegewohnheiten einen großen Einfluss auf die entstehenden Kosten haben!

Zahnärzte schlagen sinkende Preise vor?

Nein! Wir schlagen faire Preise vor, mehr Mitbestimmung aber auch mehr Eigenbeteiligung für Patienten!

In den Praxen verbrennt viel Arbeit in der Verwaltung. Behandlungspläne und Rechnungen aus 4 Gebührentabellen zusammenzustellen und den Patientinnen und Patienten zu erklären, macht viel Arbeit ohne dass es die Medizin irgendwie besser macht.

Die Verwaltung von Medizin sollte so wenig Arbeitskraft erfordern wie möglich.

Kostenerstattungsfragen sollten bei Kostenerstattern geklärt werden, nicht in oder durch die Praxen, die Praxisteams haben mehr als genug Aufgaben, sie sollen sich auf Medizin konzentrieren.

Diese Vereinfachung wird erhebliche Kosteneinsparungen mit sich bringen, die an die Patienten weiter gegeben werden können ohne dass den Praxen etwas fehlt.

Denn durch den Heil- und Kostenplan kann die Praxis ihren Preis nennen, sie ist nicht mehr auf Festpreise (heutige GKV-Abrechnung) festgenagelt sondern kann und muss ihre Preise vor ihren Patienten rechtfertigen.

Falsche Erwartungen?

Wir denken, dass ein solches Preisfindungsmodell den "Markt Zahnmedizin" unter Druck bringen wird!

Wir erwarten keine Preissteigerung in den ersten Perioden, wie sie sicher manch eine/r erwarten wird.

In den letzten Jahrzehnten hat sich gezeigt, dass in mehr als 95% aller Fälle der Standardfaktor abgerechnet wird. Denn für eine Anhebung musste eine Begründung verfasst und ggf. Versicherungspost beantwortet werden. Diese Mühe scheuten die meisten Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Auch ein Absenken der Faktoren ist bisher eher unüblich. Auch wenn eine Fixpreistabelle aus guten Gründen abzulehnen ist, werden die bisherigen Gebührenordnungen doch überwiegend so gelebt.

Ein Preisverfall bei den bereits niedrigen Preisen von heute wäre fatal für viele Existenzen und für die Versorgungssicherheit! Und doch gibt es Praxen, die über niedrigere Preise lokal den Markt für sich begeistern wollen. Das ZLHV lässt diese Marktorientierung zu und führt sie für alle ein.

Sicherlich wird die GKV unterhalb der Vollerstattung angesiedelt werden und viele Leistungen werden weiterhin nicht aufgenommen werden. Privatversicherungstarife, die nur unterhalb von 100% erstatten, führen zur Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten. Diese werden bestimmen, ob sie eine billigere Praxis aufsuchen werden, das wird die Preise insgesamt korrigieren.

Der Druck auf die Praxen wird zunehmen,

  • was die Selbstdarstellung betrifft - das öffentliche Erscheinungsbild wird kurzzeitig noch wichtiger
  • was die Qualität der Betreuung und Beratung betrifft - die fühlbare Qualität wird kurz- bis mittelfristig gefragter werden
  • was die Qualität der Behandlung betrifft - mittel- bis langfristig wird sich die gute Arbeitsqualität durchsetzen, denn sie wird sich für PatientInnen bezahlt machen.
  • was die Vielfalt oder Spezifität der angebotenen Leistungen betrifft, Alleskönner werden gefragt sein, ebenso werden Inselbegabungen Praxen zum Erfolg verhelfen, Patienten zum Behandlungserfolg.

Verlierer unter diesem Druck werden handwerklich oder empathisch unbegabte und schlecht ausgestattete Anbieter von Billigmedizin werden. Es wird Verlierer geben, das Mitsegeln im Kielwasser von Festpreisen nach BEMA-Modell wird immer weniger gelingen, wenn Patienten die Preise mitbestimmen.

Dem Qualitätslevel der geleisteten Medizin wird dies gut tun!