das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

414 - F4 - vier- und mehrflächige Füllung

Füllung - vier und mehr Zahnseiten betreffend oder kanalverankerter Stumpfaufbau

Leistung

Inhalt

4141

F41

A direkte Füllung, auch Aufbaufüllung vor Überkronung aus plastischem Material

62,-

4142

F42

C direkte Füllung, auch Aufbaufüllung von Überkronung aus adhäsiv befestigtem Komposit

95,-

4143

F43

D direkte Füllung aus adhäsiv befestigtem und geschichteten Komposit

125,-

4144

F44

E Zahnumformung oder Erosionsaufbau aus adhäsiv befestigtem Komposit

125,-

4145

F45

E indirekte Füllung aus Kunststoff, Metall oder Keramik

250,-

4146

F46

E Goldhämmerfüllung, je angefangene 15 Minuten

90,-

* die BEMA-Leistung ist die 13b, auch, wenn es mehrflächig wird.

Kommentar

Füllungen können aus verschiedenen Materialien direkt im Mund oder indirekt im Labor, in einer Fräsmaschine o.ä. hergestellt werden.

Das Konditionieren der Haftoberfläche (Ätztechnik, Laser, ...) ist - wenn es nicht Bestandteil der Leistungesbeschreibung ist - ggf. gesondert zu berechnen, da es nicht immer oder auf unterschiedliche Art ausgeführt wird.

Da Komposite sich teilweise um ein Vielfaches im Preis unterscheiden, können die Kosten für höherwertiges Material nicht in einer Füllungsposition integriert sein, sie müssen gesondert berechnet werden können. Wird der Behälter nicht aufgebraucht, ist das Material anteilig pauschal berechenbar.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2110, 2120, 2170, 2175a2180, 2185a, 2187a, , 2455a, 2458a, 2465a

BEMA: 13b - F2, 13d - F4,