das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

420 - St - Stiftaufbau

Stifte zur Verankerung von Füllungen oder Aufbauten für Zahnersatz

Leistung

Inhalt

4201

St1

C Stiftverankerung einer Füllung

25,-

4202

St2

C direkter Stiftaufbau, intrakanalär, zzgl. Füllung

48,-

4203

St3

C indirekter Stiftaufbau

130,-

Kommentar

Stifte finden Verwendung, um Füllungen oder Zahnersatz zu verankern.

Das Konditionieren der Haftoberfläche (Ätztechnik, Laser, ...) ist - wenn es nicht Bestandteil der Leistungesbeschreibung ist - ggf. gesondert zu berechnen, da es nicht immer oder auf unterschiedliche Art ausgeführt wird.

Da Stiftsysteme sich teilweise um ein Vielfaches im Preis unterscheiden, können die Kosten für das Material nicht in der Leistungsposition integriert sein, sie müssen gesondert berechnet werden können.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2190, 2191a, 2192a, 2193a, 2194a, 2195, 2196a, 2198a

BEMA: 16 - St, 18