das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

530 – KnAuf – Maßnahmen zum Knochenaufbau am Zahn oder Implantat

Leistung

Inhalt

5301

KnAuf1

E Aufbau parodontaler Knochendefekte im Rahmen einer parodontalen Lappenoperation

23,-

5302

KnAuf2

Alveolenmanagement an reimplantierten Zahnsegmenten

180,-

5303

KnAuf3

E Aufbau eines leeren Zahnfaches oder eines Knochendefekts am Implantat, je Zahnposition

45,-

5304

KnAuf4

E Aufbau des Kieferkamms ohne Stabilisierung, ggf. mit Membran, je KH/FZ

140,-

5305

KnAuf5

E Spreizung von Knochensegmenten, Bone-Splitting, ggf. inkl. Spaltauffüllung, Membrananwendung oder Osteosynthese, je KH/FZ

192,-

5306

KnAuf6

E Anhebung des Nasen-/Kieferhöhlenbodens durch Implantatstollen, je Zahnbereich

150,-

5307

KnAuf7

E Anhebung des Nasen-/Kieferhöhlenbodens durch Augmentation durch ein Knochenfenster, je SZ/FZ

234,-

5308

KnAuf8

E Distraktionsosteogenese

382,-

Kommentar

Die bisherige GOZ 4110 beschreibt den Aufbau parodontaler Kochendefekte je Zahnfach oder Implatnat inklusive ggf. Einbringen von regenerativen Stoffen.

Parodontale Knochendefekte könne jedoch an Implatnaten nicht bestehen, da dort keine Pardodontien (Zahnhalteapparate, Bandapparate) vorhanden sind.

Es fehlte daher bisher an einer Aufbauposition für Implantate. Diese ist jedoch höher zu bewerten als für Zähne, da das Honorar der 4110 für eine Behandlung an einzelnen Implantaten wirtschaftlich unmöglich ausreichend ist. Implantate werden noch häufiger einzeln oder in kleinen Gruppen operiert, daher muß das Honorar höher liegen.

Für das Auffüllen von Zahnfächern, die ebenso keine parodontalen Knochendefekte darstellen, wird es nötig, einen umfangreicheren Zugang zu präparieren und nachher zu versorgen, eine Lappenoperation (GOZ 4090, 4100) ist jedoch nicht gleichzeitig abrechenbar. Daher muss auch hier das Honorar höher ausfallen als bei der GOZ 4110.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 3047a, 4110

BEMA: keine Entsprechung