das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

203 - KPP - Karies- und Parodontitisprophylaxe

Leistung

Inhalt

2031

KPP1

A – erste KH/FZ

8,-

2032

KPP2

A – loklae Fluoridierung, jede weitere KH/FZ

4,-

2033

KPP3

E – Anwendung bakterienreduzierender Lacke, erste KH, FZ

12,-

2034

KPP4

E – Anwendung bakterienreduzierender Lacke, jede weitere KH/FZ

7,50

2035

KPP5

E – Anpassen und Eingliederung eines laborgefertigten Medikamententrägers

35,-

2036

KPP6

E – Anwendung von Medikamenten in einem Medikamententräger unter zahnärztlicher Aufsicht, je angefangene 5 Minuten

5,-

Kommentar

Die 0203-E ist für die gleichzeitige Behandlung mit Fluorid und Lack auch zwei Mal innerhalb einer Sitzung berechnungsfähig.

Die bisherige GOZ kennt nur die Fluoridierung und einen Medikamententräger zur Kariesvorbeugung,

Die Abrechnung der Fluoridierung ist dort quartalsweise budgetiert - diese Regelung ist medizinisch sinnfrei und in einer fair ausgerichteten Gebührenordnung sachfremd.

Die Liste verfügbarer medizinisch notwendiger (sinnvoller) Leistungen wurde hier ergänzt.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 1020, 1030, 1035a, 1055a, 1057a, 1067a

BEMA: 10-ÜZ, IP4