das neue ZLHV Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis

10 - ZU - Zuschläge

Zuschläge sind zu anderen Leistungen anzusetzen, wenn ihre Vorausbedingungen zutreffen.

Sie regeln, dass mehr Aufwand betrieben wird, der Mehraufwand wird jedoch nicht mit der Mehrzahl an erbrachten Leistungen vervielfacht sondern wird einmalig berechnet, weil er einmalig entstand.

Leistung

Inhalt

€/%






ZU-Beh1

Zuschlag für Behandlung von Menschen mit mind. 50% Behinderung oder Pflegestufe 2

25%


ZU-Beh2

Zuschlag für Behandlung von Menschen mit 100% Behinderung oder Pflegestufe 3

50%










ZU-tDat

Zuschlag für Ausgabe therapeutischer Daten, je zuschlagsfähiger Leistung

15,-


ZU-dig

Zuschlag für Einsatz digitaler Technik

5,-


ZU-el

Zuschlag für elektronische Ausführung, je zuschlagsfähiger Leistung

20,-






ZU-Seh1

Zuschlag für Anwendung einer Sehhilfe ab Vergrößerung 3-fach

1,-


ZU-Seh2

Zuschlag für Anwendung einer Sehhilfe ab Vergößerung 4,5-fach

2,-


ZU-Seh3

Zuschlag für Anwendung eines Operationsmikroskops, Endoskops

35,-

Kommentar

Beide Zu-Beh werden auf die Summe aller Leistungen einer Rechnung aufgeschlagen, Material- und Laborkosten bleiben gleich.